AGB
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen innobit ag, nachfolgend innobit genannt, und ihren Kunden und Partnern, nachfolgend Kunde genannt. Massgeblich ist jeweils die bei Vertrags-abschluss gültige Version. Diese AGB gelten neben weiteren abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen, in denen Art, Umfang und Dauer der von innobit zu erbringenden Dienstleistungen geregelt werden. Von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Leistungserbringung durch innobit
Die Leistungen werden durch Mitarbeiter von innobit oder Dritten auf professionelle Art und sorgfältig, unter Anwendung des innobit zur Verfügung stehenden Wissens und Könnens und der üblichen professionellen Standards, erbracht. innobit ist für sorgfältige Auswahl, Ausbildung, Instruktion, fachmännische Arbeitsweise, Überwachung und Kontrolle der von ihr eingesetzten Mitarbeiter verantwortlich. Im Bedarfsfall können zur Erfüllung der Leistung Dritte beigezogen werden. Dritte sind mindestens zur gleichen Sorgfalt wie eigene Mitarbeiter verpflichtet, und innobit bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich.
3. Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen zu liefern und die organisatorischen Gegebenheiten zu schaffen, die für die Erstellung der zu erbringenden Leistung notwendig sind. Liegt der Erfüllungsort ausserhalb der Schweiz hat der Kunde innobit rechtzeitig auf technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Erfüllungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Leistungen erforderlich sind.
Sofern Leistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht werden sollen, ist der Kunde dafür verantwortlich, den Mitarbeitern von innobit im vereinbarten Rahmen Zugang zu Räumen, Systemen und Computernetzen zu gewähren.
Sofern eine formelle Abnahme der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen vereinbart wurde, nimmt der Kunde diese innert drei Kalenderwochen nach Ablieferung bzw. Ende der Leistungserbringung vor und liefert innobit eine verbindliche und endgültige Mängelliste.
Sofern innobit innert dieser Zeit keine solche Mängelliste erhält, gilt die erbrachte Lieferung oder Leistung als abgenommen, mit Ausnahme von verdeckten Mängeln.
4. Eigentum, Softwarenutzung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, verbleiben die erarbeiteten Problemlösungen inklusive Programme, Quellcodes (Source Code) und Dokumentationen im Eigentum von innobit. Der Kunde erhält das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Programme und der zugehörigen Dokumentationen. Sämtliche durch innobit gelieferte oder bereitgestellte Waren, Dienst-leistungen und Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der innobit.
5. Garantie für Hard- und Softwarelieferungen
Die Garantie von innobit für die gelieferten Produkte be-stimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmun-gen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Die einzige Pflicht von innobit besteht darin, allfällige eigene Garantie-ansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelnder Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch innobit auf Kosten des Kunden.
Eine weitergehende Gewährleistungspflicht von innobit wird vollumfänglich wegbedungen.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistung von innobit für erbrachte Leistungen bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden ein Verschulden trifft. Von der Gewährleistung nicht gedeckte Mängel sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten
werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
7. Haftung
Für Schäden, die durch fehlerhaftes Verhalten der Mitarbeiter von innobit verursacht werden, haftet innobit in der Höhe des tatsächlichen Schadens, begrenzt auf höchstens den Wert des jeweiligen Auftrags und maximal CHF 2’000’000. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung jeglicher Art für Schäden aus höherer Gewalt, Massnahmen staatlicher Gewalt und/oder andere von innobit nicht zu kontrollierende Ereignisse sowie für Folgeschäden wird ausgeschlossen.
Jede Haftung für mittelbaren Schaden wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Weder innobit noch ihre Lieferanten sind für Schäden jeglicher Art (einschliesslich entgangenem Gewinn, Betriebsunterbruch, Verlust von Daten oder geschäftlichen Informationen oder andere finanzielle Einbussen) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung eines Programms, Systems oder einer Leistung von innobit oder der Unmöglichkeit, diese Produkte zu verwenden, entstehen, selbst wenn innobit von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist.
8. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden Zahlungen in Schweizer Franken (CHF) und Euro (EUR) durch Banküberweisung akzeptiert. Die vereinbarten Beträge verstehen sich exklusive indirekte Steuern (z.B. MWSt) und Gebühren. Sofern keine anderen Konditionen vereinbart werden, sind Zahlungen rein netto innert 14 Tagen fällig. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach, tritt er ohne weiteres in Verzug, und innobit ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, Verzugszinsen zu erheben. Eine Verrechnung mit von innobit nicht anerkannten bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist nicht zulässig.
9. Übernahme von Mitarbeitern
Keine Partei darf während der Dauer der Geschäfts-abwicklung sowie innerhalb eines Jahres danach Mitarbeiter oder von ihr beigezogene Dritte der anderen Partei ohne deren Einverständnis für sich selbst oder einen Dritten anwerben. Wer einen Mitarbeiter der anderen Partei ohne deren schriftliche Einwilligung selbst anstellt, bezahlt der anderen Partei für Personalsuche und Personaleinführung eine Entschädigung in der Höhe des hälftigen Jahresgehaltes dieses Mitarbeiters, jedoch wenigstens CHF 50’000. Dies gilt nicht für Mandate im Personalverleih gemäss Art.19, 22 AVG.
10. Abtretung, Rechtsnachfolge
Rechte und Pflichten aus diesen AGB und weiteren zwischen innobit und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen können nicht ohne schriftliche Zustimmung der Gegenpartei auf Dritte übertragen werden. AGB und abgeschlossene Verträge binden auch allfällige Rechtsnachfolger von innobit oder des Kunden.
11. Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder weiterer zwischen innobit und dem Kunden abgeschlossenen Verträge nichtig sein oder sich als rechtsunwirksam erweisen, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die Vertragsparteien werden ihr Rechtsverhältnis so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg soweit wie rechtlich möglich erreicht wird. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke in den getroffenen Vereinbarungen.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem materiellem Recht.
Als ausschliesslicher Gerichtsstand werden die ordentlichen Gerichte des Kantons Basel-Stadt vereinbart.